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Halberstadt, 02. März 2010

TIPP DES MONATS März

Tipps zur Sicherheit vor Einbrüchen

Alle paar Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Ein Einbruch ist immer ein Schock und verursacht nicht nur materiellen sondern auch psychischen Schaden bei den Betroffenen. Ungebetene Gäste und Einbrecher gefährden Ihre Wohnung und Ihr Eigentum genauso wie das Haus, in dem Sie wohnen und die übrigen Bewohner.  Wir raten zum Schutz vor Einbrüchen daher:

  • Einbrecher werden erfahrungsgemäß durch intakte Nachbarschaften und erkennbare Vorsichtsmaßnahmen und Vorkehrungen am Haus und den Wohnungen abgeschreckt. Eine gute Nachbarschaft und das gegenseitige Achten auf ungewöhnliches Verhalten von Fremden ist daher bereits ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit im Haus.

  • Halten Sie die Flur- oder Haustür immer geschlossen, um Unbefugten den Zutritt zum Haus zu verwehren. Nachts sollten die Türen sogar abgeschlossen werden, wenn das schnelle Öffnen, z. B. bei Brandgefahr, dadurch nicht behindert wird. Hier muss wegen der Unterschiedlichkeit der Gebäude auf die jeweilige Hausordnung geachtet werden, die konkret an die Umstände angepasste Regelungen enthält. Selbstverständlich sind auch alle anderen Türen,    z. B. Kellerausgangstüren, ebenso geschlossen zu halten.

  • Wenn bei Ihnen geklingelt wird, prüfen Sie, ob und wem Sie mit dem Türöffner den Zugang zum Haus ermöglichen. In der eigenen Wohnung nutzen Sie den Türspion. Sofern kein Türspion vorhanden ist und Sie einen solchen anbringen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter wegen der Genehmigung zum Einbau. Dies gilt auch, wenn Sie weitere zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen (zusätzliches Schloss, Sperrbügel, abschließbare Fensterhebel etc.) anbringen wollen.

  • Vor allem aber lassen Sie Wohnungstüren und Wohnungs-fenster auch bei kurzer Abwesenheit verschlossen. Dabei sollte die Wohnungstür zweifach abgeschlossen und nicht nur ins Schloss gezogen werden.

Alle diese Vorsichtsmaßnahmen müssen unabhängig von der Tageszeit beachtet werden. Denn Einbrecher kommen nicht nur nachts, sondern gerade auch über Tag, während üblicher Arbeits- und Abwesenheitszeiten. Scheuen Sie sich nicht, bei dringendem Verdacht oder konkreter Gefahr die Polizei über den Notruf 110 anzurufen.

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