Hund oder Katze, Kobra oder Krokodil? Tipps zur Tierhaltung in MietwohnungenTierhaltung in Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilien-häusern ist oft mit Konflikten verbunden. Tiere, die für den einen Mieter lieb, amüsant oder nützlich sind, werden von anderen Mietern oft als gefährlich oder belästigend abgelehnt. Der Vermieter muss im Einzelfall zwischen diesen unterschiedlichen Interessen einen Ausgleich schaffen. Denn die einen Mieter haben in einem gewissen Rahmen ein Recht auf Tierhaltung, wie z.B. auf einen Blindenhund oder auf bestimmte Kleintiere. Die anderen Mieter haben aber ebenso ein Recht, z. B. vor gefährlichen Tieren oder vor Lärmbelästigung geschützt zu werden. Auch die Gerichte haben zu einzelnen Fragen der Tierhaltung unterschiedliche Ansichten vertreten und differenzierte Urteile gesprochen. Fragen der Tierhaltung sollten daher immer vorab mit dem Vermieter geklärt werden, es sei denn der Mietvertrag enthält bereits für die Haltung eines konkret in Aussicht genommenen Tieres eine ausdrückliche Regelung. Die folgenden Beispiele geben Anhaltspunkte dafür, welche Kriterien zu beachten sind:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 23. August 2010 um 09:22 Uhr |