Allgemeine TippsMehr Wohngeld ab 01.01.2009Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Wohngeldreform. Dadurch gibt es für viele Haushalte mit geringem Einkommen mehr Zuschüsse. Auch wird die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen können ausgeweitet, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Renterinnen und Rentner. Neu ist, dass die Kappungsgrenzen der maximal zuschussfähigen Miete erhöht wird, die Heizkosten fließen in die Berechnung nun mit ein und es gibt keine unterschiedlichen Baualtersklassen mehr. Die Werte der Wohngeldtabelle werden um 8 % erhöht. Haushalte, die bisher im Durchschnitt rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten haben, bekommen künftig etwa 140 Euro. Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen werden daher nicht mehr auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Neu ist auch, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Wohngeldstelle der Stadt Halberstadt finden sie am Domplatz 49, Tel.: 55 13 80. Außer Mittwochs ist jeden Tag ab 9 Uhr geöffnet. Im Internet finden Sie auf www.halberstadt.de hinter dem Link "Bürgerservice" weitere Informationen sowie wichtige Formulare zum Download. |
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